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Zwei Berichte im Gladbecker U-Ausschuß

Nach dem SPD-Mehrheitsbericht trifft Innenminster Schnoor keine unmittelbare Schuld / FDP sieht das anders  ■  Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Die Mitglieder des Düsseldorfer Untersuchungsausschusses zur Gladbecker Geiselaffäre sind sich bei der Beurteilung der Verantwortung von Innenminister Herbert Schnoor (SPD) für den Ausgang des Geiseldramas völlig uneineinig. Der von den SPD-Mitgliedern angeforderte Zwischenbericht des parteilosen Ausschußassistenten hat keine persönliche Mitwirkung von Innenminister Schnoor an den Entscheidungsprozessen der Einsatzleitung festgestellt. Der Ausschußvorsitzende Heinz Lanfermann (FDP) hat dagegen eine eigene Zwischenbilanz vorgelegt. Darin wird Schnoor bescheinigt, bei dem Drama „zumindestens mittelbar persönlich“ am Ablauf des Polizeieinsatzes „verantwortlich mitgewirkt“ zu haben. Eine solche Verantwortung sieht Lanfermann, obgleich auch er in seinem Bericht feststellt, daß keine konkreten Anhaltspunkte für direkte Anweisungen von Schnoor an seine Beamten gefunden worden seien. Demgegenüber kommt der Ausschußassistent, ein Verwaltungsrichter aus Aachen, in seinem Bericht zu dem Ergebnis, daß „davon auszugehen ist, daß sich die Bewältigung der Geiselnahme auf der Grundlage der bundeseinheitlich geltenden Vorschriften vollzogen hat“ und nicht „nach einem bestimmten politisch vorgegebenen Konzept“ beendet worden sei. Diesen Bericht wird die SPD in dieser Woche mit ihrer Mehrheit zum offiziellen „Zwischenbericht“ des Untersuchungsausschusses erklären. Der Landtag diskutiert darüber am 13.Juni. Bisher hat der Ausschuß, der nach der Sommerpause weitergehen wird, keine entscheidenen neuen Details ans Licht gebracht. Der Mangel an neuen Fakten beflügelt die CDU unterdessen zu immer phantasischeren Erklärungen. Laut CDU-Genelralsekretär Helmut Linssen hat die Geiselnahme nur deshalb stattgefunden, weil sich die nordrhein-westfälischen Polizisten zu der Zeit auf „Kälberstreife“ befanden. „Es verdichten sich die Hinweise“, so Linssen am Dienstag, „daß die rechtzeitige Festnahme“ des per Haftbefehl gesuchten Geiselgangsters Rösner wenige Tage vor der Geiselnahme wegen des großen Polizeieinsatzes zur Ermittlung der bäuerlichen Hormonsünder „nicht erfolgte“.

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