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■ HaschischZurück nach Lübeck

Schleswig/Lübeck (dpa) – Das Landgericht Lübeck wird erneut über das Strafmaß im „Haschisch- Urteil“ entscheiden müssen. Das Urteil wurde vom schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht im Revisionsverfahren aufgehoben. Der angeklagte Dealer wurde wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen. Jetzt muß eine andere Strafkammer in Lübeck erneut über das Strafmaß entschieden. 1994 hatte das Lübecker Gericht als bundesweit erstes den Grenzwert für eine „nicht geringe Menge“ Haschisch von 7,5 auf 200 Gramm hochgeschraubt.

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