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■ DDR/EigentumZurück an Ausgereiste

Berlin (dpa) – DDR-Bürger, die vor ihrer Ausreise in den Westen ihr Grundstück verkaufen mußten, können in der Regel auf die Rückgabe ihrer Immobilien hoffen. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor, das jetzt im neuesten Heft der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlicht ist (Az.: 7 C 59/94). Nach Auffassung des Gerichts liegt eine „unlautere Machenschaft“ vor, wenn staatliche Stellen die Ausreisegenehmigung von der Aufgabe des Grundeigentums abhängig gemacht haben.

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