■ Zur Person: Abschiebung zur Miliz
Ein junger Kurde wurde gestern in seiner Blumenthaler Wohnung überraschend festgenommen. Garbi Y., der seit seinem zehnten Lebensjahr in Deutschland lebt, gilt nach abgelehntem Asylantrag als ausreisepflichtig. Eine Abschiebung war kürzlich (die taz berichtete) ausgesetzt worden, weil er zuvor noch als Angeklagter in einem Körperverletzungs-Prozeß aussagen sollte. Der Sozialarbeiter von Garbi Y. setzt sich unterdessen für dessen Bleiberecht ein. Er betont, dass der junge Kurde in der Türkei gefährdet sei – auch weil Garbi Y. nach dem Scheitern seiner Zwangsehe als 14jähriger mit einer gleichaltrigen Kurdin die jeweiligen Familienehren verletzt habe.
Carola Praß vom Internationalen Menschenrechtsverein wies unterdessen darauf hin, dass der junge Mann der türkischen Wehrpflicht unterliege. Garbi Y. hatte auch gegenüber der taz Befürchtungen geäußert, zum Militär eingezogen und dann gegen kurdische Landsleute eingesetzt zu werden. Beim Menschenrechtsverein wies man auf den Todesfall eines Kurden hin, der vergangenes Jahr in die Türkei abgeschoben worden war und unter zweifelhaften Bedingungen zu Tode kam. Offiziellen Darstellungen zufolge soll es sich um Selbstmord gehandelt haben. Die Eltern hatten Verstümmelungen am Leichnam entdeckt. Ein Anwalt will jetzt einen Asylfolgeantrag durchsetzen, um die Abschiebung nach dem morgigen Prozeß zu verhindern. ede
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