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Zur Geschichte der Landreform in Mexiko

Salinas' Verfassungsänderung schafft die Restriktionen auf Landbesitz ab, die in der Verfassung von 1917 festgeschrieben sind. Bisher galt der mexikanische Staat laut Verfassung als eigentlicher Eigentümer von Grund und Boden, Bodenschätzen und Wasser; die Verfassung verband Landbesitz im Interesse der Gesellschaft mit der Verpflichtung zur produktiven Nutzung und verbot Handelsunternehmen sowie Ausländern den Landbesitz.

Die Landverteilungspolitik hat ihren Ursprung in den 30er Jahren, als der populistische Präsident Lázaro Cárdenas mit der Umverteilung von Boden in größerem Ausmaß begann. Tausende von Genossenschaften („Ejidos“), Gemeinden und Kleinbauern erhielten Land. Die industrialisierungsorientierten Nachfolger von Cárdenas scheuten sich jedoch davor, den noch existierenden Großgrundbesitz weiter aufzubrechen und bremsten die Landverteilung seit den vierziger Jahren wieder; die Kleinbauern und Ejidos bekamen zunehmend die unfruchtbaren Böden zugeteilt. Die Landreform stotterte allerdings bis heute weiter: Juristische Ansprüche auf Land („Amparos“) wurden einfach im Landreformministerium „endgelagert“. Die Amparos haben sich dort mittlerweile zu einem Gebirge von rund 40.000 unbearbeiteten Fällen aufgetürmt. Aus Popularitätsgründen versprachen die Regierungen bis unter Miguel De la Madrid (1982-1988) weitere Landverteilungen — auch dort, wo es gar nicht möglich war. Das gleiche Land wurde oft zwei- oder dreimal vergeben, in Chiapas, an der Grenze zu Guatemala, erhielten Kleinbauern vergangenes Jahr sogar Land, das „mitten im Pazifik liegt“, wie sich ein Genossenschafter jüngst bei Salinas beklagte.

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