■ Zu weit weg: Im Ausland versichert?
Kassel (AP) – Wer für eine deutsche Firma auf Dauer in einem anderen EU-Staat arbeitet, steht nicht unter dem Schutz der deutschen Unfallversicherung. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts gilt dann das Sozialversicherungssystem des Staates, in dem ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. (Az: BSG 2 RU 37/93)
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