BUNDESGERICHTSHOF : Zu viel renoviert: Vermieter muss zahlen
KARLSRUHE | Hat ein Mieter bei seinem Auszug zu Unrecht renoviert, kann er von seinem Vermieter die Kosten zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Falls ein Mieter im Glauben an eine wirksame Vertragsregelung bei seinem Auszug renoviert habe, obwohl er tatsächlich nicht dazu verpflichtet war, so habe sich der Vermieter ungerechtfertigt bereichert, befand der BGH in Karlsruhe. Diese sogenannte Bereicherung berechne sich durch den Betrag, der üblicherweise für Renovierungsarbeiten gezahlt wird. Habe ein Mieter bei den Arbeiten und Reparaturen aber selbst Hand angelegt, so zählten zum Erstattungsanspruch auch der Ersatz an Freizeit, die Materialkosten und die Kosten für die Helfer aus dem Bekanntenkreis, entschied der BGH.
Geklagt hatten Mieter, die im Jahr 2004 ihre Wohnung renoviert, einige Zeit später gekündigt und vor dem Auszug auch renoviert hatten. Vor dem BGH forderten sie einen Ersatzanspruch in Höhe von 1.620 Euro oder 9 Euro für jeden Quadratmeter Wand und Decke. (Az. VIII ZR 302/07) (dpa)