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Zu restriktiv - zu liberal?

Über drei Jahre ging die Bundesregierung mit ihrem „Embryonenschutzgesetz“ schwanger. Begleitet wurden seine verschiedenen Entwicklungsstadien von öffentlicher Kritik und politischen Kontroversen. Nach langem Tauziehen innerhalb der Koalitionspartner wurde nun ein Kompromißentwurf beschlossen, der das restriktivste Gesetz in Sachen Fortpflanzungsmedizin in Westeuropa darstellt.

Viel zu restriktiv, wie manche beklagen. Wissenschaft und viele ÄrztInnen fordern Forschungsmöglichkeiten am Embryo, zumindest bis zum Zeitpunkt der Einnistung, 14 Tage nach der Verschmelzung von Eizelle und Samen. Andernfalls sehen sie die Weiterentwicklung der Fortpflanzungstechniken und den medizinischen Fortschritt bei Früherkennung und Behandlung von genetischen Krankheiten in Gefahr.

Kontrolliert und von dem Gesetzentwurf in ihrem Selbstbestimmungsrecht beschnitten fühlen sich „Liberale“, die jegliches strafrechtliche Verbot der künstlichen Befruchtung ablehnen. Sie wehren sich vor allem dagegen, daß diese Möglichkeiten verheirateten Paaren vorbehalten bleiben sollen, daß alleinstehende Frauen, lesbische oder schwule Paare mit Kinderwunsch davon ausgeschlossen sind. Sie möchten gern ihre „Fortpflanzungsrechte“ geltend machen wie in den USA, wo es freien Zugang zu Samenbänken und In -Vitro-Befruchtungstechniken gibt, wo Männer und Frauen ihre Keimzellen auf dem freien Markt verkaufen, Frauen ihre Gebärmutter vermieten können: Mein Körper - mein Eigentum.

Diese Positionen sind in der BRD längst nicht so verbreitet wie in den USA. Dafür sorgt eine breite Opposition - von rechten Lebens- und FamilienschützerInnen bis zu feministischen Kritikerinnen, die - aus unterschiedlichen politischen und ethischen Gründen - die Reproduktionsmedizin weitgehend einschränken oder ganz verbieten wollen.

Die Konservativen lehnen dagegen - zum Schutz des ungeborenen Lebens und der Institution Ehe und Familie jede heterologe künstliche Befruchtung ab. Sie solle nur Ehepaaren erlaubt werden, und zwar nur mit ihren eigenen Samen- oder Eizellen. Eindringlich gewarnt wird auch vor den Konflikten, in die Kinder geraten können, wenn soziale und genetische Eltern nicht identisch sind. Ein Argument, das auch von der SPD gegen den Regierungsentwurf vorgebracht wird. Grüne und GegnerInnen von Gen- und Reproduktionstechniken lehnen die künstliche Befruchtung und Erzeugung von Embryonen sowie die Forschung daran aus technikkritischen und ethischen Gründen grundsätzlich ab. Für sie ist die Methode der In-vitro-Fertilisation bei Erfolgsquoten von fünf bis zehn Prozent weltweit eine „gescheiterte Technologie“. Das Argument, verzweifelten Paaren ihren Kinderwunsch zu erfüllen, sei vorgeschoben, um die Akzeptanz für diese Technik zu erhöhen. Die Wissenschaftler und Ärzte hätten dabei keineswegs die Wünsche und das Wohl der Frauen im Auge.

Wie Versuchskaninchen werden Frauen risikoreichen, schmerzvollen Behandlungen unterworfen. Sie werden hohen Hormondosen ausgesetzt und müssen sich immer wieder operativen Eingriffen in Eierstöcke und Gebärmutter unterziehen. Diese Prozeduren dauern oft Jahre, und ihre körperlichen und seelischen Folgen sind noch überhaupt nicht erforscht. Die von Männern beherrschte Gerätemedizin entmündigt Frauen, kontrolliert und steuert ihre Gebärfähigkeit, reduziert Empfängnis und Schwangerschaft auf einen rein technischen Akt. Der Vorrang des Embryoschutzes degradiert Frauen zum „fetalen Umfeld“.

In-vitro-Fertilisation kann allenfalls eine Hilfstechnik gegen Unfruchtbarkeit sein. Die Forschung über deren soziale und umweltbedingte Ursachen wird bis heute weitgehend vernachlässigt. Feministinnen und Grüne fürchten, daß da, wo Embryonen künstlich erzeugt werden, auch Forschung und Manipulation nicht verhindert oder kontrolliert werden kann. Sie wollen die ganze Technik unterbinden - aber möglichst, ohne dabei die Keule des Strafrechts zu schwingen.

Ulrike Helwerth

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