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Archiv-Artikel

in kürze ABSCHIEBEHEIM Zu lang ist Schikane

Eine dauerhafte Unterbringung gegen den eigenen Willen in einem Heim für Ausreisepflichtige ist unrechtmäßig, urteilte gestern das Verwaltungsgericht Trier. Im speziellen Fall ging es um eine chinesische Familie, die ihre Unterbringung als „Schikane“ empfand. (dpa)