: Zollgrenze bleibt
■ Warenverkehr weiter der Überwachung unterworfen
Bonn (adn/taz) - Die Grenze zwischen beiden deutschen Staaten wird auch im Fall einer baldigen deutsch-deutschen Vereinigung „für eine längere Übergangszeit“ bestehen bleiben. Wie das Bundesfinanzministerium in Bonn erläuterte, müsse der Warenverkehr bestimmten Abfertigungs- und Überwachungsmaßnahmen solange unterworfen werden, bis eine Angleichung der Zollsysteme und die Einführung von Verbrauchssteuern in der DDR eine Anpassung an bundesdeutsche Verbrauchssteuer-Abgaben gewährleisteten. Die Rechtsangleichung sei schwierig und umfassend, weil auch der bereits bestehende Warenverkehr beider Teile Deutschlands mit dem Ausland, besonders der EG, zu beachten sei, meint das Bundesfinanzministerium.
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