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■ Entlassungsregelung, Dienstzeitverkürzung

betr.: Entlassungsregelung, Dienstzeitverkürzung

Mit diesem Schreiben möchten wir unserem Ärger Luft machen, daß die neue Entlassungsgeldregelung erstens keine Gleichbehandlung der ZDLer und Wehrdienstleistenden darstellt und zweitens keine Verhältnismäßigkeit in dieser Regelung zu erkennen ist.

Das heißt, mit ZDLern, die kurz vor dem 1.6.89 ihren Dienst begonnen haben, wird wie gehabt nach der alten Regelung verfahren. Gerechter wäre aber zum Beispiel, auf die Monate vor dem 1.6.89 die alte Regelung des Entlassungsgeldes (74 DM/Monat) anzuwenden und auf die restlichen Dienstmonate die neue Regelung (125 DM/Monat).

Verführe man einfach nach der alten Regelung, wären die ZDLer gegenüber den Wehrdienstleistenden doppelt benachteiligt. Nicht nur, daß ZDLer ohnehin eine längere Dienstzeit ableisten, hinzu kommt auch noch, daß Wehrdienstleistende, obwohl sie eine kürzere Dienstzeit ableisten, dieselbe Abfindung bekommen, das heißt ZDLer bekommen also effektiv weniger.

Der nächste Punkt, der unserer Auffassung nach nicht genügend durchdacht worden ist, betrifft den Notstand, den die von uns langersehnte Dienstzeitverkürzung auch mit sich bringen wird. Es wird in nahezu allen Bereichen, in denen ZDLer eingesetzt werden, zu erheblichen Engpässen und Benachteiligungen der zu Pflegenden kommen [...]. Nicht zuletzt daran sieht man, wie unentbehrlich ZDLer in diesen Bereichen geworden sind. Axel Fabry, Raimund Cürten,

Wipperfürth

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