Zivilprozess in Hamburg: Beleidigter Despot begehrt Gedichtsverbot
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| Vor dem Landgericht Hamburg beginnt am Mittwoch die mündliche Verhandlung zur Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Erdoğan wendet sich gegen das „Schmähgedicht“, das Böhmermann am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ verlesen hatte. Böhmermann begründete seinen Auftritt damit, er wolle dem türkischen Staatsoberhaupt den Unterschied von erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. (epd)
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