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Archiv-Artikel

Ziel: Kinderwunsch erfüllen

PROZESS Das Landgericht spricht einen Mediziner frei, der geschädigte Embryonen vernichtet hatte

In einem bundesweit einmaligen Prozess wegen Vernichtung von genetisch defekten Embryonen hat das Landgericht am Donnerstag einen 46-jährigen Arzt vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte befruchtete Eizellen nicht zu Forschungszwecken untersucht hatte, sondern mit dem Ziel, Paaren zu einem gesunden Kind zu verhelfen.

Im Prozess ging es um drei Fälle, in denen Paare in den Jahren 2005 und 2006 mit einem Kinderwunsch in die Praxis des 46-jährigen Experten gekommen waren. In einem Behandlungsvertrag hatten sie jeweils einer genetischen Untersuchung ihrer künstlich befruchteten Eizellen zugestimmt und vereinbart, dass genetisch krankes Material nicht in die Gebärmutter der Frau eingesetzt wird. Die geschädigten Embryonen hatte der Arzt absterben lassen und entsorgt.

Die Staatsanwaltschaft war der Überzeugung, dass sich der Arzt mit seinem Handeln strafbar machte, und hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert. Die Untersuchung der Embryonen auf genetische Defekte sei eine „Selektionsmöglichkeit“. Der Arzt hatte sich selbst angezeigt. (ddp)