Zeugen Jehovas: Bremen will die Insel-Lösung

Ein Gesetzentwurf des Bremer Senats zur Anerkennung der Zeugen Jehovas sorgt für Unmut bei Grünen, CDU und SPD. In anderen Nordländern firmiert die Religionsgemeinschaft längst als Körperschaft.

Wachturm, Massentaufen und Verfolgung: Die Zeugen Jehovas sollen nach dem Willen der Bremer Grünen, CDU und SPD nicht als Körperschaft anerkannt werden. Bild: dpa

Massentaufen in der HSH Nordbank Arena, das lässt sich in Hamburg ab dem 9. Juli beobachten. Dort werden die Zeugen Jehovas (ZJ) einen internationalen Kongress feiern. Mit ähnlichen Events haben sie in Bremen auch schon Mieteinnahmen für die Stadthalle generiert. Fraglich ist, ob sie das noch mal machen werden. Die Bremer Grünen-Fraktion will die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts stoppen. Und bekommt Zuspruch von CDU und SPD.

Anerkennungs-Verfahren laufen momentan in allen Ländern, wenn sie nicht schon beendet sind: So firmieren die ZJ in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein schon seit Mai als Körperschaft. Dort können sie wie die großen Kirchen Kirchensteuern durch den Staat einziehen lassen und erhalten fiskalische Begünstigungen.

Auslöser des Booms war ein 15 Jahre dauernder Rechtsstreit der ZJ mit Berlin, der bis zum Bundesverfassungsgericht ging. Dort unterlag Berlin, das den ZJ deshalb 2006 als erstes Bundesland Körperschaftsstatus verleihen musste. Daraufhin beantragte ihn die Religionsgemeinschaft, die nach eigenen Angaben bundesweit 200.000 Mitglieder zählt, auch in den anderen Ländern.

Der Streit um die Anerkennung der Zeugen Jehovas (ZJ) als Körperschaft ging zwischen 1990 und 2006 von Berlin aus durch sämtliche juristischen Instanzen.

Wendepunkt war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2000. Es schreibt fest, dass eine Religionsgemeinschaft mit Körperschafts-Ambition "rechtstreu sein" muss, die Forderung nach einer "Loyalität zum Staat" jedoch mit "verfassungsrechtlichen Grundwerten nicht vereinbar" sei ( 2 BvR 1500/97).

Erhoben hatte diese Forderung das Bundesverwaltungsgericht, dessen Urteil (BVerwG 7 C 11.96) die Verfassungsrichter deshalb aufhoben. Vom Bundes- wurde die ZJ-Klage wieder ans Berliner Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, das sie 2006 abschließend - und wie schon 1995 - erfolgreich beschied. (OVG 2 B 12.01).

Es stützte sich dabei auch auf die Berichte der bis 1998 tagenden Sekten-Enquête-Kommission des Bundestags (BT-Drs. 13/8170 und 13/10950).

In Bremen, wo der Senat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits vorgelegt hatte, streben die Grünen nun eine Insel-Lösung an. Einen "erheblichen Vorgang" nennt ihr Fraktionsvorsitzender Matthias Güldner die Anerkennung. Sie bewirke eine "hervorgehobene Stellung", die bisher der Jüdischen Gemeinde und den großen Kirchen vorbehalten sei. Bedenken schüren bei Güldner Berichte von deren Sektenbeauftragten und ehemaligen ZJ-Mitgliedern über ein "strenges Regime fast wie bei Psycho-Sekten". Auch schränke die Ablehnung von Bluttransfusionen die medizinische Versorgung von Mitgliedern ein.

Deshalb wollen die Grünen die Anerkennung juristisch prüfen lassen. "Die Frage ist, ob die Urteile zu Berlin auch zwingend auf Bremisches Recht zutreffen", sagt Güldner. Zudem sei der Gesetzesentwurf des Senats "kein Selbstgänger". Neben der rechtlichen Prüfung wollen die Grünen das weitere Vorgehen mit den Amtskirchen beraten.

Damit vollziehen die Grünen den Schulterschluss mit der CDU-Fraktion. "Wir tun uns schwer", sagt deren kirchenpolitische Sprecherin Elisabeth Motschmann. "Man würde den ZJ die gleichen Rechte wie der katholischen und evangelischen Kirche einräumen". Sie befürchtet die Einschränkung der persönlichen Freiheit der Mitglieder, etwa durch das Nicht-Feiern von Festen wie Weihnachten. Motschmann hegt zudem "Zweifel an der Toleranzfähigkeit der ZJ gegenüber anderen Religionen" und an ihrer "Staatsloyalität" - die ZJ lehnen die Teilnahme an Wahlen, Militär- und am Zivildienst ab. "Das ist dem Einzelnen zwar freigestellt", sagt sie, "offen ist aber, ob er bei seiner Entscheidung nicht unter Druck steht."

Die SPD-Fraktion sei "offen für eine erneute rechtliche Prüfung", sagt ihr Geschäftsführer Frank Pietrzok. Allerdings sei man wenig optimistisch: "Die Aufwertung der ZJ wird schwer zu verhindern sein."

Gajus Glockentin, Sprecher der deutschen ZJ-Zentrale in Selters, sieht das ähnlich. Er verweist auf den Rechtsstreit mit Berlin. Als Zeuge werde immerhin niemand geboren. "Die Entscheidung über die eigene Religionszugehörigkeit", sagt er in Anspielung auf die amtskirchliche Praxis der Kindstaufe an, "sollte man einem mündigen Bürger getrost überlassen". Rund 2.000 Mitglieder zählen die ZJ in Bremen. "Die Bedenken, die dort ohne Gründe über Jahre geäußert werden", so Glockentin, "sind die Zeugen Jehovas leid".

Für Güldner bedeutet die Prüfung indes keine Einschränkung der ZJ: "Sie können ihren Glauben ungehindert praktizieren", sagt er. "Die Frage ist, ob man sie gegenüber anderen Religionsgemeinschaften privilegiert."

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