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Zensurparagraph 130b gekippt

Berlin (taz/ap) - Bei der Beratung um die sogenannten „Sicherheitsgesetze“ haben sich die Koalitionsparteien nach langem Gerangel jetzt darauf geeinigt, den ursprünglich geplanten Paragraphen 130b („Befürwortung von Straftaten“) aus dem Gesetzespaket zu streichen. Der umstrittene Paragraph war eine Neuauflage des von der sozialliberalen Koalition beschlossenen und später wieder gestrichenen Paragraphen 88a. Er sah eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für „gewaltbefürwortende“ Meinungsäußerungen vor. Wer Schriften, die „rechtswidrige Taten“ befürworten, „verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht“ sollte nach Paragraph 130b ebenso strafrechtlich belangt werden können wie zum Beispiel Redner und Diskussionsteilnehmer von politischen Veranstaltungen. Bestraft werden sollte dabei nicht eine bestimmte Tat, sondern eine geäußerte Meinung zu politisch motivierten Anschlägen und militanten Aktionen.

Auf Druck der FDP hat jetzt die CDU/CSU auf den Zensurparagraphen verzichtet. Wie die FDP am Mittwoch bekanntgab, könne man sich nach dem Einlenken des Koalitionspartners nun den übrigen Streitpunkten zuwenden. Konfliktpunkte sind unter anderen Vermummungsverbot und Kronzeugenregelung. Die Grünen begrüßten den Rückzug der Koalition beim Paragraphen 130a als einen ersten Erfolg des Widerstandes von Bürgerrechtsbewegung, Betroffenen und Juristen. SPD und Grüne forderten jedoch gleichzeitig, auch den Rest des ganzen Gesetzesvorhabens zur „inneren Sicherheit“ gänzlich zu streichen.

Ve.

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