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ZeitgeschehenBraune Flecken im Parlamentarischen Rat

Überall wurde in den vergangenen Wochen das Grundgesetz gefeiert. Doch im Parlamentarischen Rat, der es ausarbeitete, saßen auch Männer mit Nazi-Vergangenheit. Wie Paul Binder und Hermann von Mangoldt. Der eine oberster „Arisierer“, der andere fanatischer Befürworter der Rassegesetze.

Immerhin, der Parlamentarische Rat hatte weniger braune Flecken als diese Giraffen: Feierstunde zum 75. Jahrestag der ersten Sitzung des Rates im Museum Koenig in Bonn am 1. September 2023, am Rednerpult Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner. Foto: Deutscher Bundestag/Werner Schüring

Von Hermann G. Abmayr

Wenn in Baden-Württemberg über die „Väter“ des Grundgesetzes geschrieben oder gesprochen wird, nennt man gerne den Sozialdemokraten Carlo Schmid und den Liberalen Theodor Heuss, später Bundespräsident. Beide hatten entscheidende Funktionen im Parlamentarischen Rat, der ab September 1948 in Bonn das Grundgesetz ausarbeitete. Dass der Landtag von Württemberg-Hohenzollern mit Paul Binder (1902 – 1981) einen NS-Täter nach Bonn geschickt hatte, wird dagegen gern verschwiegen. Ähnlich in Schleswig-Holstein, wo der Landtag Hermann von Mangoldt (1895 – 1953) entsandt hatte.

Die beiden Männer verbindet die Rechtswissenschaft und die Uni-Stadt Tübingen. Binder hatte dort Jura und Nationalökonomie studiert, von Mangoldt als Professor für öffentliches Recht gelehrt. Und noch etwas hatten die beiden gemeinsam: Sie gehörten trotz ihrer Nazi-Ideologie, trotz ihres Engagements für den NS-Staat und ihrer Mitgliedschaft in NS-Organisationen nicht der NSDAP an. Sonst wären sie im Parlamentarischen Rat abgelehnt worden. Dritte Gemeinsamkeit: Nach dem Krieg gelang es ihnen rasch, sich den neuen Verhältnissen anzupassen und zweite Karrieren zu beginnen.

Im Parlamentarischen Rat übernahmen die CDU-Politiker Binder und von Mangoldt wichtige Funktionen: Der „Arisierer“ Binder, wenige Jahre zuvor für die Enteignung jüdischen Besitzes zuständig, war Vorsitzender des Ausschusses für Finanzfragen. Zeitweise gehörte er auch dem sehr wichtigen Ausschuss für das Besatzungsstatut an, gelegentlich nahm er an den Sitzungen des interfraktionellen Fünferausschusses und des Siebenerausschusses teil. Und der Rassegesetz-Befürworter von Mangoldt war Vorsitzender des Ausschusses für Grundsatzfragen und Grundrechte, zudem stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege.

Von Mangoldt, der schon 1934 dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen beigetreten war, veröffentlichte in seiner Tübinger Zeit eine rechtsvergleichende Betrachtung mit dem Titel „Rassenrecht und Judentum“, in der er die rechtlichen Grundlagen der 1935 erlassenen Nürnberger Gesetze mit den Verfassungen der angelsächsischen Länder verglich. Mit den Rassengesetzen, so Mangoldt, würden „hohe ethische Ziele verfolgt“. „Die durch diese Gesetze gesicherte Reinerhaltung des Blutes“ sei kein Selbstzweck, sondern, wie Adolf Hitler in „Mein Kampf“ gesagt habe, „ist der höchste Zweck des völkischen Staates die Sorge um die Erhaltung derjenigen rassischen Urelemente, die, als kulturspendend, die Schönheit und Würde eines höheren Menschentums schaffen“.

Nicht einmal zehn Jahre später befasste sich der gleiche Rasse-Ideologe im Parlamentarischen Rat mit dem Diskriminierungsverbot in Paragraph 3 des Grundgesetzes. Und siehe da: Auch dort taucht das Wort „Rasse“ wieder auf. Es wird in einem Atemzug genannt mit Merkmalen wie Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube, religiöse oder politische Anschauungen.

Auch wenn das Wort „Rasse“ im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot verwendet wird, wird ihm damit eine reale Existenz zugesprochen. Laut Ausschussprotokoll zur Abfassung des Artikels 3 des Grundgesetzes hat von Mangoldt dies genau so gemeint: „Wenn man sagt: Alle Menschen sind gleich, so zeigt sich eben, dass sie praktisch nicht vollkommen gleich sind, sondern dass es gewisse Dinge gibt, die auf Grund der bei den Menschen nun einmal naturgegebenen Nuancierungen zu einer anderen Regelung führen müssen. Zum Beispiel könnte der Zigeuner, der herumwandert, gewissen gesetzlichen Sonderregelungen unterliegen.“ Sonderregelungen, Sonderbehandlungen für „Zigeuner“ oder andere Gruppen oder „Rassen“: Da schimmert der alte Mangoldt beziehungsweise die alte NS-Ideologie durch.

Hermann von Mangoldt und Paul Binder waren sich auch darin einig, dass der Grundrechtekatalog im Grundgesetz – im Gegensatz zu den bereits beschlossenen Landesverfassungen – möglichst klein zu halten sei. Soziale Rechte wie ein Grundrecht auf Arbeit sollte es nicht geben. Auch kein umfassendes Streikrecht, wie es beispielsweise die Verfassungen in Frankreich oder Italien festschreiben. Mit dieser Auffassung hatten Mangoldt und Binder die „Väter“ und die vier „Mütter“ des Grundgesetzes bis auf wenige Ausnahmen hinter sich.

An der „Arisierung“ verdiente Binder gut

Dem Wirtschaftsliberalen Paul Binder war ohnehin jede Regulierung zuwider. Und dies, obwohl er in der NS-Zeit mit einer ganz besonderen Art von Regulierung eine goldene Nase verdient hatte, mit der „Entjudung“ oder sogenannten „Arisierung“ jüdischen Vermögens, also dessen Enteignung und anschließenden Übereignung an nichtjüdische Firmen, Privatleute oder den Staat. Binder war stellvertretender Direktor bei der Dresdner Bank und leitete dort die „Zentralstelle für Arisierung“. Dabei hat er „arischen“ Übernahme-Interessenten, oft Konkurrenten in der jeweiligen Branche, vor der formellen Übernahme der Firmen deren interne Wirtschaftsdaten verraten.

Im Mai 1938 informierte das Reichswirtschaftsministerium Paul Binder vertraulich darüber, dass bald sämtliche „nicht-arischen“ Geschäfte liquidiert werden sollten, und dass für Juli ein neuer Erlass zur Handhabung der „Arisierung“ vorbereitet werde. Als Kaufpreis seien drei Viertel bis zwei Drittel des ursprünglichen Wertes anzusetzen. Grund: Abschläge für etwaige Risiken, Abfindungen für jüdische Angestellte, die gekündigt werden müssen, oder sonstige Minderungen. Bei Immobilien solle lediglich der niedrige Einheitswert bezahlt werden.

Binder durfte die vertraulichen Informationen, die er erhalten hat, nicht schriftlich verbreiten, da sonst der Eindruck hätte entstehen können, die Dresdner Bank werde gegenüber den anderen Instituten bevorzugt. So besuchte der „Entjudungs“-Experte nun persönlich die Filialen der Bank, die über „jüdisches Potenzial“ verfügen.

Binder arbeitete mit SS-­eigenen Firmen zusammen

Nachdem die „Arisierung“ ihren Höhepunkt überschritten hatte, machte sich Binder Anfang 1941 mit einem eigenen Wirtschaftsprüfungsunternehmen selbstständig. An seiner Arbeit änderte sich zunächst nicht viel, denn jetzt kümmerte er sich um die im Krieg eroberten Gebiete der Deutschen, vor allem im Osten, wo er die Überführung der Industrie in die deutsche Wirtschaft begleitete.

Hermann von Mangoldt. Foto: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Binder arbeitete mit SS-eigenen Firmen zusammen, erstellte Gutachten, um die osteuropäische Industrie besser vermarkten zu können, und arbeitete für Rüstungsfirmen, vorwiegend mit Gesellschaften von Hermann Görings Luftfahrt-Ministerium. Er mischte auch bei den Schlüsselfirmen der U-Boot-Herstellung mit. Der Schwabe und seine Mitarbeiter besaßen Ausweise, die sie zum Betreten aller Werke der Luftfahrtindustrie berechtigten. Binder unterhielt Stützpunkte in Warschau, Krakau und Amsterdam sowie in Ebingen auf der Schwäbischen Alb, der Heimatstadt seines Vaters. Hier gibt es für Historiker:innen noch einiges zu tun: Vieles über Binders Geschäfte in der NS-Zeit ist noch nicht erforscht, vor allen über seinen Aktivitäten für SS-eigene Unternehmen in West- und Osteuropa.

Je länger der Krieg andauerte, desto häufiger hielt sich Binder in Ebingen auf. Als die Rote Armee auf Berlin vorrückte, packte er seine heiklen Dokumente, floh endgültig nach Württemberg und ließ sich in Tübingen nieder, das nach Kriegsende wie Ebingen zur französischen Besatzungszone gehörte. Dort fühlte er sich vor der Financial Investigation Section der Amerikaner sicher.

Anfang 1946 trat Paul Binder der neu gegründeten CDU bei. Im Herbst desselben Jahres wurde er Vizepräsident des „Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns“, wie die provisorische Regierung genannt wurde. Er war damit Stellvertreter von Carlo Schmid (SPD), mit dem er später im Parlamentarischen Rat sitzen sollte.

Mehrfach kritisierte Binder 1946 und 1947 die französische Besatzungsmacht, vor allem die Beschlagnahmung ziviler Güter. Binder warf den Franzosen vor, sie würden die deutsche Bevölkerung aushungern. Der Mann, der in zwölf Jahren NS-Diktatur nie protestiert und Widerstand auch noch 1944 abgelehnt hatte, erklärte den Besatzern jetzt, dass der Aufbau einer Demokratie mit einer Militärregierung nicht vereinbar sei. Zudem hatte Binder ein „moralisches Schuldbekenntnis“ der Deutschen und eine Bestrafung von „gutgläubigen“ NS-Aktivisten abgelehnt.

Paul Binder. Foto: Konrad-Adenauer-Stiftung

Karrieren nach dem Parlamentarischen Rat

Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes engagierten sich sowohl Binder als auch von Mangoldt noch in der Politik. Paul Binder machte weiter Parteiarbeit, unter anderem im CDU-Wirtschaftsrat. Als Verfechter indirekter Steuern wirkte er an der Gesetzesinitiative zur Einführung der Mehrwertsteuer mit. Er predigte „die Förderung von Privateigentum, die Stärkung des Leistungsprinzips und der freien Unternehmerinitiative“. Denn: „Wir stehen entweder vor der Notwendigkeit, der Unternehmerinitiative weitgehend die Freiheit zu lassen oder aber sie mit Gesetzen in eine Zwangswirtschaft hineinzuführen.“ Und das sei Bolschewismus. Binder forderte die Abschaffung des Weihnachts- und Urlaubsgelds, der Zuschüsse zu den Sozialversicherungen sowie Streichung der dynamischen Rente und der Bausparzuschüsse.

Beide starteten ihre politischen Karrieren nach dem Krieg als Landtagsabgeordnete, Binder in Württemberg-Hohenzollern und später in dem neu gebildeten Bundesland Baden-Württemberg, von Mangoldt in Schleswig-Holstein. Kurzfristig war der adelige Rassen-Ideologe sogar Innenminister des Bundeslandes. Später wurde er Richter beim Bremischen Landesverfassungsgericht. Der Grundgesetz-Kommentar Mangoldt-Klein trägt noch heute seinen Namen.

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