: Zehn Jahre gefordert
■ Prozeß gegen drei US-Soldaten wegen Vergewaltigung auf Okinawa
Naha (AFP) – Der Staatsanwalt forderte gestern im Vergewaltigungsprozeß gegen drei US-Soldaten auf der japanischen Insel Okinawa zehn Jahre Haft mit Zwangsarbeit. Ein 23jähriger Marinesoldat hatte gestanden, im vergangenen September ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Seine beiden 20 und 21 Jahre alten Mitangeklagten hatten erklärt, sie seien an der Entführung des Mädchens, aber nicht an der Vergewaltigung beteiligt gewesen. Das Gericht in Naha will am 7. März sein Urteil sprechen.
Zur Begründung für seinen Antrag sagte der Staatsanwalt, die drei US-Soldaten hätten vorsätzlich gehandelt. Nach seinen Angaben sprach einer der drei Angeklagten das Mädchen bei Dunkelheit in einem Wohngebiet an. Während der zweite das Opfer mit beiden Armen festhielt, habe er ihm einen Faustschlag versetzt und es in einen Mietwagen gezerrt. Der am Steuer sitzende dritte Tatbeteiligte sei sofort davongefahren. Die drei Angeklagten folgten dem Plädoyer ohne sichtbare Gefühlsregung. Auf Vergewaltigung stehen in Japan Strafen von drei Jahren bis zu lebenslanger Haft, in der Regel werden mehrjährige Haftstrafen verhängt, die in Japan stets mit Zwangsarbeit verbunden sind.
7.000 der in Japan stationierten 47.000 US-Soldaten sind auf der kleinen Insel Okinawa eingesetzt. Die USA und Japan hatten sich Ende Dezember darauf geeinigt, zehn US-Militäreinrichtungen auf Okinawa zu schließen, das entspricht aber nur 1,8 Prozent des Gebietes, das dort von den US- Truppen genutzt wird.
Am Montag reiste eine Parlamentarierdelegation von der Insel in die USA, um sich für eine weitere Truppenreduzierung einzusetzen. Mitte April wird US-Präsident Bill Clinton zu einem Besuch in Japan erwartet.
Das Gericht in Naha verurteilte am Montag zudem einen US-Marineinfanteristen wegen Mordes an einer Japanerin im Mai 1995 zu elf Jahren Haft. Der 21jährige Soldat wurde schuldig gesprochen, seine japanische Freundin mit einem Hammer erschlagen zu haben. Der Vorsitzende Richter nannte die Tat „extrem grausam“ und äußerte Zweifel an der Reue des Verurteilten.
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