: Zaun als Zankapfel abgewiesen
Wohnungseigentümer dürfen ihren Gartenanteil abgrenzen. Das bezieht sich auf die Parzellen, die häufig den Besitzern der angrenzenden Erdgeschoßwohnungen zugesprochen sind. Das hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden (AZ: 2ZBR122/98). Besitzer der Wohnung über dem Erdgeschoß hatten geklagt, ihre Wohnung würde durch den Zaun wie bei einem Reihenhaus optisch verkleinert, wodurch bei einem Verkauf Nachteile entstehen könnten. Dem schlossen sich die Richter nicht an. Zur Begründung führten sie aber an, daß sich Zaun und Hecke der näheren Umgebung gut anpaßten und daher keine Beeinträchtigung seien. taz
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