piwik no script img

Zaun als Zankapfel abgewiesen

Wohnungseigentümer dürfen ihren Gartenanteil abgrenzen. Das bezieht sich auf die Parzellen, die häufig den Besitzern der angrenzenden Erdgeschoßwohnungen zugesprochen sind. Das hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden (AZ: 2ZBR122/98). Besitzer der Wohnung über dem Erdgeschoß hatten geklagt, ihre Wohnung würde durch den Zaun wie bei einem Reihenhaus optisch verkleinert, wodurch bei einem Verkauf Nachteile entstehen könnten. Dem schlossen sich die Richter nicht an. Zur Begründung führten sie aber an, daß sich Zaun und Hecke der näheren Umgebung gut anpaßten und daher keine Beeinträchtigung seien. taz

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen