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■ ZEUGENAUSSAGE PETER-JÜRGEN BOOCKS IM STAMMHEIM-PROZESSSchleyer-Mord für Bundesanwälte klar

Stuttgart (taz) — Obwohl Peter-Jürgen Boock auch bei seiner gestrigen „Lebensbeichte“ vor dem Oberlandesgericht in Stammheim keine Namen nannte, glaubt die Bundesanwaltschaft nun Bescheid zu wissen: Aufgrund der Aussage geht sie jetzt davon aus, daß als unmittelbare Mörder Schleyers nur Rolf-Clemens Wagner und mit hoher Wahrscheinlichkeit Stefan Wisniewski in Frage kämen. Beide wurden bereits 1977 und 1981 in Indizienprozessen wegen der Schleyer- Entführung zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Boock, der gestern in dem Prozeß gegen die RAF-Aussteiger Sigrid Sternebeck und Ralf Friedrich vernommen wurde, setzte seine am 1.April bei der Bundesanwaltschaft begonnene „Lebensbeichte“ jetzt öffentlich fort. Boock warf die bisherigen Vermutungen über weitere Beteiligte an der Geiselnahme über den Haufen. Seinen Angaben zufolge waren Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Rolf-Clemens Wagner nicht an der Schleyer-Entführung beteiligt. SEITEN 3, 11 UND 12

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