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Wohnungskauf

■ Urteil zur Eigenheimzulage

Wohnungskäufer können die Eigenheimzulage auch dann erhalten, wenn das Mehrfamilienhaus oder die Wohnanlage noch nicht offiziell in Einzeleigentum aufgeteilt ist. Eine entsprechende Verfügung hat die Oberfinanzdirektion Berlin erlassen.

Einem Steuerzahler, der sich eine bereits fertig gestellte Wohnung gekauft hatte, war die Eigenheimzulage von seinem Finanzamt zunächst verweigert worden: Zum Zeitpunkt der Anschaffung, so der Fiskus, sei das Wohneigentum noch nicht offiziell begründet gewesen, denn es fehlte damals die beabsichtigte, aber noch nicht vollzogene Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Der Fall landete vor der Oberfinanzdirektion, und die entschied zugunsten des Wohnungseigentümers. Schließlich sei ein notarieller Kaufvertrag über das Objekt geschlossen worden und auch der Lastenwechsel bereits eingetreten.

Die Berliner Finanzexperten verwiesen in diesem Zusammenhang auch auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wonach eine Eigentumswohnung auch unabhängig von der erfolgten Teilung nach dem WEG im steuerlichen Sinne fertig gestellt sein kann: angeschafft sei eine Wohnung dann, wenn der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber habe (Bundesfinanzhof: AZ IX 53/96). AP

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