: Wohnung ohne Damen
Mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 50.500 Mark hat das Amtsgericht Tiergarten den Betrieb eines Bordells in einer Wohnung in Mitte geahndet. Verurteilt wurden die beiden Hauseigentümer, der Verwalter und die Mieterin der Wohnung. Die Wohnung war über mehrere Jahre als Bordell genutzt worden. Damit sei, so das Gericht, gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstoßen worden. ADN
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