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■ Öko-TipsWohnen auf Altlasten

Ein mit Schwermetallen belastetes Gebiet darf nicht ohne Bodensanierung als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Dies werde den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht gerecht, hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden (Az. 7a D 84/92.NE). Das Gericht verwarf einen Bebauungsplan, bei dem ein mit Cadmium, Quecksilber, Arsen und Blei belastetes ehemaliges Industriegebiet zum Wohnviertel gemacht werden sollte. Eine Bodensanierung war nur für Spielplätze und öffentliche Grünflächen vorgesehen. Daß die privaten Gärten nicht saniert werden sollten, trage der möglichen Gesundheitsbelastung insbesondere von Kindern nicht angemessen Rechnung. Es sei damit zu rechnen, daß Kleinkinder im Garten regelmäßig in geringen Mengen Boden essen und so eine gesundheitlich nicht unbedenkliche Menge Schwermetalle aufnehmen.

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