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Archiv-Artikel

Wo Hochwasser, da kein Gewerbe

BERLIN rtr ■ In Überschwemmungsgebieten dürfen nach einem Beschluss der Bundesregierung künftig keine Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Dies sieht das neue Hochwasserschutzgesetz vor, das das Kabinett nach Angaben des Bundesumweltministeriums gestern verabschiedete. Die Bundesländer müssen danach innerhalb von fünf Jahren Hochwassergebiete festlegen und auch in den Bebauungsplänen kennzeichnen. Ackerbau muss in Überschwemmungsgebieten dem Gesetz zufolge bis 2012 weitgehend eingestellt werden, um die Bodenerosion und die Schadstoff-Ausschwemmung bei Hochwasser zu vermindern. Ölheizungen sind in diesen Gebieten künftig verboten. Die Bundesländer werden zudem verpflichtet, innerhalb der nächsten vier Jahre Hochwasserschutzpläne aufzustellen. Dazu könnten unter anderem Ausweichflächen für Überschwemmungen geschaffen werden, so das Umweltministerium. Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.