: Wissenschaftsfreiheit
■ NRW-Unigesetz ist verfassungsgemäß
Karlsruhe (dpa) – Das nordrhein-westfälische Universitätsgesetz ist verfassungsgemäß. Mit dieser gestern veröffentlichten Entscheidung wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von vier Universitäten, 57 Fakultäten, 502 Professoren, sechs Studentenschaften und vier Fachschaften zurück. Mit dem Gesetz, so die Beschwerdeführer, greife NRW in verfassungswidriger Weise in die Wissenschaftsfreiheit ein.
Kern der Auseinandersetzungen war eine Bestimmung, mit der das NRW-Wissenschaftsministerium ermächtigt ist, eine Rechtsverordnung über Eckdaten für Studium und Prüfungen zu erlassen.
Dazu erklärte der Erste Senat, durch die staatliche Vorgabe von Eckdaten, die Belastungsobergrenzen bei der Zahl von Studierenden und inhaltliche Mindestanforderungen festschreiben können, sollten Studiengänge stofflich entlastet und besser strukturiert werden. Dadurch werde der „Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit“ nicht angetastet.
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