Wirtschaftsvertreter in Ministerien: Bund tut Lobbyisten nicht weh

Die Regierung will die Mitarbeit von Wirtschaftsvertretern in Ministerien neu regeln: Lobbyisten dürfen sechs Monate in Behörden wirken. Grüne und Linke finden das zu lasch.

Auch im Auswärtigen Amt waren immer wieder Lobbyisten beschäftigt Bild: dpa

Die Regierung will den Einsatz von Lobbyisten in Ministerien einhegen. Sogenannte externe Mitarbeiter aus Industrie und Verbänden sollen nun "im Regelfall" nicht mehr als sechs Monate in obersten Bundesbehörden mitarbeiten und jedenfalls nicht länger als sechs Monate von ihrem eigentlichen Arbeitgeber bezahlt werden.

Sie dürfen Gesetze nicht "verantwortlich" mitformulieren, keine Leitungsfunktionen haben und nicht über die Vergabe öffentlicher Aufträge bestimmen. Das Innenministerium soll jährlich dem Haushaltsausschuss des Bundestags darüber berichten, wer aus Verbänden und Wirtschaft in welchem Ministerium sitzt. Diese Punkte gehen aus einem Bericht der Regierung an den Haushaltsausschuss hervor, der der taz vorliegt.

Die Bundesregierung nimmt damit einen großen Teil der Forderungen auf, die von Seiten des Parlaments und im April vom Bundesrechnungshof gestellt wurden, nachdem das Fernsehmagazin Monitor die Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien Ende 2006 aufgedeckt hatte.

Der Bundesrechnungshof hatte viele - anonymisierte - Fälle aufgezählt, in denen solche "Leiharbeiter" an Stellen eingesetzt waren, an denen eine Einflussnahme zugunsten ihres industriellen Arbeitgebers nicht auszuschließen war. In ihrem Bericht schreibt die Regierung nun selbst: "Es gilt, bereits den Anschein einer unzulässigen Einflussnahme auf die Verwaltung, die dem Allgemeinwohl verpflichtet ist, zu vermeiden."

Doch weicht die Ankündigung in einigen Details vom Katalog des Rechnungshofes ab. Er verlangte, dass Externe keine Funktionen bekleiden dürften, "die konkrete Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle berühren". Diese Formulierung findet sich im Regierungstext nicht wieder. Auch wird zwar erklärt, das Ministerium solle "jederzeit in der Lage sein, die Tätigkeit der externen Personen zu steuern, zu überwachen und zu bewerten". Offen bleibt aber, wie das funktionieren soll, wenn Externe "zur Nutzung spezifischen Fachwissens" eingesetzt werden: Wenn man Mitarbeiter aus der Industrie braucht, weil sie etwas können, was das Ministerium nicht kann, dürfte ihre Bewertung schwer fallen.

Entsprechend skeptisch fällt die Bewertung der interessierten Parlamentarier aus. Der Grüne Volker Beck sieht "noch keinen Anlass zur Entwarnung". Die skizzierten "positiven Absichtserklärungen in Eckpunkten sind das eine, die Umsetzung in eine Verwaltungsvorschrift das andere". Er erwarte, "dass die Bundesregierung ohne Einschränkung der gegenwärtig intransparenten Lobbyistenpraxis in den Ministerien ein Ende bereitet".

Auch Gesine Lötzsch von der Linksfraktion sagt: "Das Problem lässt sich entweder ganz oder gar nicht lösen" - der Einsatz von Lobbyisten sei prinzipiell unkontrollierbar. Es sei für Abgeordnete nicht erkennbar, welcher Absatz eines Gesetzes von Externen eingebaut worden sei. "Ihr Platz ist nicht im Kernbereich der Verwaltung, sondern in den Anhörungen des Bundestags."

Auch Großkoalitionäre sind unzufrieden. Der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann erklärt: "Die Begrenzung auf sechs Monate ist mir zu weich." Der Bericht solle nicht allein von der Regierung, sondern zusammen mit dem Rechnungshof erstellt werden. Auch solle er im Internet veröffentlicht und im Bundestag debattiert werden - "nicht bloß im Haushaltsausschuss".

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