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Archiv-Artikel

in kürze KARL MAY BEIM BGH Winnetou-Titel erlaubt

Winnetous Name ist nicht so bedeutend, dass Roman- und Filmtitel leicht verwechselbar wären. Das stellte der Bundesgerichtshof klar. Der Karl-May-Verlag habe zwar das Titelrecht, könne deshalb aber nicht den TV-Film „Winnetous Rückkehr“ verbieten lassen Az. 1 ZR 171/00. (dpa)