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Wilde Ehen in akuter Beweisnot

Die Union erwägt eine weitere Verschärfung bei der Sozialhilfe: Sozialhilfeempfänger, die in sogenannter wilder Ehe leben, sollen künftig nachweisen müssen, daß sie von ihrem Partner finanziell nicht unterstützt werden. Bislang hat dies das Sozialamt nachweisen müssen. Schon heute werden nicht vor dem Standesamt vollzogene Lebensgemeinschaften bei Sozial- und Arbeitsämtern wie Ehen behandelt. Eine rechtliche Gleichstellung wilder mit standesamtlichen Ehen – Stichwort: Steuerprivilegien – ist indes nicht geplant. Foto: Wolfgang Borrs

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