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■ „Wilde Ehe“In der Verfassung?

Berlin (AP) – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will der „wilden Ehe“ Verfassungsrang einräumen. Die Familie solle zwar ihren besonderen Stellenwert in der Verfassung behalten, doch solle der Grundgesetzartikel 6 um den Satz „Die staatliche Ordnung achtet auch andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften“ ergänzt werden.

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