: Widerstand gegen Polizei
■ Kurde zu Jugendarrest verurteilt
Im ersten Verfahren der Berliner Justiz im Zusammenhang mit Ausschreitungen während des kurdischen Neujahrsfestes ist ein 18jähriger Gymnasiast aus Kreuzberg gestern zu einer Woche Dauerarrest wegen Widerstands und Körperverletzung von Polizisten verurteilt worden. Der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs wurde vom Jugendschöffengericht fallengelassen. Außerdem muß er an einem Antigewaltseminar teilnehmen.
Ohne den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, hatte die Ausländerbehörde eine Ausweisungsverfügung über den seit seinem dritten Lebensjahr in Deutschland lebenden Kurden erlassen. Dagegen läuft ein Widerspruchsverfahren, dessen Ausgang offen ist. Der Angeklagte hatte sich am 19. März vor dem Hauptgebäude der TU, wo das Neujahrsfest begangen wurde, über Polizisten erregt, die eine ältere Kurdin grob wegdrängten. Als er seines Protests wegen festgenommen wurde, wehrte er sich mit Faustschlägen und Fußtritten. Die Polizei setzte den Schlagstock gegen ihn ein.
Weitere Verfahren gegen Kurden sind anhängig. Ein Angeklagter befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm werden drei Steinwürfe auf Polizisten vorgeworfen. ADN
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