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Widerruf

Großer Erfolg auf den Weg zur Rehabilitierung im Berufsverbotsfall des Zöllners Uwe Scheer. Nach 16 Jahren Rechtsstreit verdonnerte gestern das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Oberfinanzdirektion (OFD) „nach pflichtgemäßem Ermessen erneut über den Widerruf seiner Entlassung“ aus dem Beamtenverhältnisses zu entscheiden. Dabei muss die OFD die aktuelle Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) berücksichtigen, dass die alleinige Mitgliedschaft in der DKP keine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigt – auch keine Kandidatur für den Regenbogen. Scheer zum Urteil: „Die Karten sind wieder neu gemischt.“

Bericht Seite 34

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