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Wider das Reinheitsgebot

Es schmeckt fruchtig-würzig und enthält ausschließlich natürliche Ingredienzen: Wasser, Malz, Hanf, Hopfen und Hefe: „Cannabia“ ist ein neues mit dem grasigen Aroma von THC- armen Hanfblüten gewürztes alkoholisches Getränk (5 Volumenprozent), das ab Dezember bundesweit von kleinen lokalen Brauereien hergestellt und vertrieben werden soll. Entwickelt wurde es von der Firma „dupetit Natural products“ und der Berliner „Bier-Company“. Viele würden „Cannabia“ bedenkenlos „Bier“ nennen – doch wer darauf pocht, dem könnte das im schlimmsten Falle bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe einbringen. Denn nach dem deutschen „Biersteuergesetz“ darf kein Getränk die Bezeichnung Bier tragen, das nicht den strengen Braurichtlinien entspricht. Selbst das Abfüllen in Bierflaschen und das Verschließen der Flaschen mit Kronkorken ist nicht ohne weiteres erlaubt. So mußte sich auch der Hersteller von Cannabia verbal verrenken, um seinem Gebräu einen Namen zu geben: „Wir stellen einen alkoholhaltigen Hanftrunk her, kein Hanfbier“, heißt es diplomatisch bis auf weiteres. ole

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