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Wettbewerb OnlineHandelRückendeckung für Bundeskartellamt

DÜSSELDORF | Das OLG Düsseldorf hat dem Kartellamt im Kampf gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Onlinehandel den Rücken gestärkt. Es bestätigte eine Grundsatzentscheidung des Amts, in der es dem Sportschuhhersteller Asics untersagt hatte, seinen Vertragshändlern die Nutzung von Preissuchmaschinen zu verbieten. Präsident Andreas Mundt begrüßte dies: „Preissuchmaschinen sind für Verbraucher ein wichtiges Mittel, um Informationen über Preise zu bekommen und zu vergleichen.“ (dpa)

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