: Westmüll nach Morsleben
■ Gericht genehmigt Endlagerung
Magdeburg (dpa/taz) – Westdeutscher Atommüll darf künftig im Endlager Morsleben eingelagert werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Bundesumweltminister Töpfer kündigte den baldigen Beginn der Einlagerung an – 40.000 Tonnen sollen es bis zum Jahr 2000 sein. Das Gericht wies damit einen Eilantrag der Helmstedter Rechtsanwältin Claudia Fittkow zurück. Fittkow hatten den Antrag damit begründet, daß die 1986 von der DDR-Regierung erteilte Betriebsgenehmigung für Morsleben nur für ostdeutschen Atommüll gelte. Zu den Sicherheitsbedenken der EndlagergegnerInnen meinte das Gericht, die 1,7 Liter Lauge, die jede Stunde in das „Lager H“ tropfen, erschienen nach den Erfahrungen der letzten 25 Jahre beherrschbar. Fittkow betonte, daß nun der Magdeburger Umweltminister Rauls in die Pflicht genommen werden müsse. Sein Ministerium könne nun als alleinige Entscheidungsbehörde ein Pfrüfungsverfahren zum Widerruf der Betriebsgenehmigung einleiten.
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