in kürze TELEKOM : Werbung irreführend
Das Oberlandesgericht Hamm hat der Deutschen Telekom untersagt, weiterhin mit 300 Freiminuten für die Bestellung bestimmter Produkte zu werben. Die Werbung ist irreführend, so das Urteil des OLG. Die versprochenen Freiminuten seien nur eine Rechnungsgutschrift von fünf Euro und an Bedingungen geknüpft. (Az.: 4 U 175/04). (dpa)