■ Trautes Heim II: Wer zahlt?
Kassel (dpa) – Im Streit um Erziehungsgeld für sogenannte Grenzgängerfamilien, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, hat das Bundessozialgericht den Europäischen Gerichtshof angerufen. Nach Meinung des Gerichtes dürfen die Grenzgänger eigentlich kein Erziehungsgeld in Deutschland erhalten, wie es in dem am Mittwoch in Kassel veröffentlichten Beschluß heißt.
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