: Wer profitiert ...
... und wer übersehen wurde
Einen Gutschein bekommen:
- Ab April berufstätige Eltern von drei- bis sechsjährigen Kindern
- Berufstätige Eltern, die im Laufe des Jahres einen Folgeantrag stellen
- Berufstätige Eltern, die einen Hortplatz für ihr Schulkind brauchen
- Arbeitslose erhalten künftig für zwölf Monate eine Weiterförderung
Keinen Gutschein bekommen:
- Berufstätige Eltern von Kindern, die einen Krippenplatz brauchen
- Kinder von sozial benachteiligten Familien, deren Bedarf nicht als„dringend“ eingestuft wird, bekommen erst ab drei Jahren einenVierstunden-Platz
- Kinder, die Sprachförderung brauchen aber bereits in einer Kita sind,bekommen auch nur den Vierstunden-Platz