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Archiv-Artikel

Wer profitiert ...

... und wer übersehen wurde

Einen Gutschein bekommen:

- Ab April berufstätige Eltern von drei- bis sechsjährigen Kindern

- Berufstätige Eltern, die im Laufe des Jahres einen Folgeantrag stellen

- Berufstätige Eltern, die einen Hortplatz für ihr Schulkind brauchen

- Arbeitslose erhalten künftig für zwölf Monate eine Weiterförderung

Keinen Gutschein bekommen:

- Berufstätige Eltern von Kindern, die einen Krippenplatz brauchen

- Kinder von sozial benachteiligten Familien, deren Bedarf nicht als„dringend“ eingestuft wird, bekommen erst ab drei Jahren einenVierstunden-Platz

- Kinder, die Sprachförderung brauchen aber bereits in einer Kita sind,bekommen auch nur den Vierstunden-Platz