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Archiv-Artikel

Wer nichts kann, fliegt zu Recht

Das Berliner Landesarbeitsgericht hat erstmals die Klage eines in die Kreditaffäre der Berlin Hyp verwickelten leitenden Mitarbeiters gegen seine Kündigung abgewiesen. Die fristgemäße Kündigung des stellvertretenden Abteilungsleiters Hans-Dieter Knaack sei gerechtfertigt, entschieden die Richter am Mittwoch. Knaack hatte fast alle Beschlussvorlagen für den Vorstand zur Vergabe von Krediten in Höhe von 550 Millionen Mark (rund 280 Millionen Euro) an die Aubis-Gruppe von Christian Neuling und Klaus Wienhold erstellt. Dabei hatte er nach Ansicht des Gerichts die Bonität der beiden Aubis-Manager übergangen und sich auf externe Gutachten verlassen. Die Gruppe war später in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. DDP