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„Wer nicht unterschreibt, kriegt nichts“

■ Ablehnungspraxis der Sozialämter gegenüber Flüchtlingen weitet sich aus / Neuköllner Sozialamt praktiziert „zweites Asylverfahren“ bei der Entscheidung über Sozialhilfe / Stahmer könnte Bezirke per Verwaltungsvorschrift anweisen, zugunsten von Flüchtlingen zu entscheiden

Nur dem Improvisationsvermögen ihrer Heimbetreuerinnen und der Unterstützung von Flüchtlingsgruppen hat Sheila Hamaydi (Name von der Red. geändert) zu verdanken, daß sie nicht auf der Straße sitzt. Ende 1989 kam die 27jährige Palästinenserin mit ihren fünf Kindern aus dem Libanon nach Berlin. Ihren Asylantrag zog sie zurück, da sie laut Flüchtlingsweisung des Innensenators Pätzold vom Juni 1989 Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat. Libanesische Flüchtlinge gelten als Menschen ohne Rückkehrmöglichkei ein Blick in die Schlagzeilen der Tageszeitungen macht hinreichend deutlich, warum. Dem Bezirksamt Wilmersdorf blieb diese Einsicht offenbar versperrt - es lehnte den Sozialhilfeantrag der Frau ab. Erst nachdrückliche Interventionen der übergeordneten Senatsverwaltung verhinderten das Schlimmste - zumindest bis Ende März erhält Sheila Hamaydi weiterhin Sozialhilfe - was danach passiert, weiß keiner.

Die Bezirksämter berufen sich bei ihrer Praxis auf ihre Auslegung des Bundessozialhilfegesetzes. Wer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist - und eben die haben bereits viele Flüchtlinge aufgrund der Pätzoldschen Weisung beantragt oder bereits bekommen -, dem darf im Prinzip die Sozialhilfe nicht verwehrt werden; es sei denn, er ist nachweislich deshalb eingereist, um Sozialhilfe zu bekommen. Und diesen Nachweis zu führen, scheuen einige Bezirksämter offenbar keine Mühen. Ablehnungsbescheide mit ähnlicher Begründung sind mittlerweile auch aus Schöneberg, Charlottenburg (siehe taz vom 17.2.), Wedding, Neukölln, Tiergarten und Tempelhof bekannt.

Letzteres hatte zum Beispiel einer libanesischen Frau und ihren vier Kindern die Sozialhilfe verweigert, weil sie nach Auffassung des Tempelhofer Bezirksamtes nicht nach Berlin gekommen ist, weil im Libanon Bürgerkrieg herrscht, sondern um in West-Berlin Sozialhilfe zu beziehen. Die Frau hatte auf dem Amt eine vorformulierte Erklärung unterzeichnet, wonach sie sich in Berlin finanzielle Unterstützung erhoffte. Nach Angaben des zuständigen Amtsleiters ist die Verwendung solcher Schriftstücke gängige Praxis.

Im Bezirksamt Neukölln erhält nach den bisherigen Erfahrungen von Beratungsstellen kein Flüchtling Sozialhilfe, der unter die Weisung des Innensenators fällt. Faktisch würden die Betroffenen auf dem Sozialamt einer Art Asylverfahren unterzogen, weil sie schriftlich begründen müßten, warum sie sich „in den Geltungsbereich des Sozialhilfegesetzes begeben haben“, so ein Mitarbeiter. Wem für einige Wochen Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werde, der müsse unterschreiben, daß er künftig keine weiteren Ansprüche stelle - „und wer nicht unterschreibt, kriegt nichts“.

Eine praktikable Lösung ist nach Auffassung des Berliner Rechtswissenschaftlers Martin Grieser, Professor für Sozialrecht an der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, durchaus möglich. Sozialsenatorin Ingrid Stahmer könne mit Hilfe einer Ausführungsvorschrift den Sozialämtern die Entscheidung zugunsten der Flüchtlinge durchaus etwas leichter machen.

Die hat zwar die Praxis der betreffenden Sozialämter gegenüber Flüchtlingen scharf gerügt. Zu einer Ausführungsvorschrift, die eben diese Praxis beenden würde, hat sie sich bislang nicht durchringen können.

anb

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