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Wer nicht büßen will, muß zahlen

■ Diskothek-Besitzer wegen unzulässigem Feiertags-Tanzvergnügen vor Gericht

Am vorletzten Mittwoch des Kirchenjahres wird in Deutschland nicht das Tanzbein geschwungen, sondern innerlich Einkehr gehalten. Das weiß man und hat man bei Strafe des Verwirkens eines Bußgeldes auch zu wissen. Schließlich steht's nicht nur rot in jedem Kalender, sondern auch im „Sonn- und Feiertagsgesetz“. Wer's sträflicherweise nicht wußte, war das italienische Gebrüderpaar Antonino und Giovanni S., Betreiber der Bremer Diskothek „Elysee“.

Am 16. Oktober 1988 wurde im Elysee geschwoft, getrunken und Musik gehört wie jeden Tag bzw. jede Nacht. Diesmal illegal. Am 16.11.88 war vorletzter Mittwoch des Kirchenjahres 88, im Volksmund „Buß- und Bettag“, und jegliches komerzielle Tanzvergnügen deshalb ab 4 Uhr morgens gesetzlich untersagt. Nur die Gebrüder S. wollen davon nichts gewußt haben.

Sie sind Italiener und in Italien gibt's keinen Buß-und Bettag. Vor Strafe schützt solche Unkenntnis allerdings nicht. Zumal: Zwei Streifenbeamte, die in dieser Nacht die Unterbindung feiertagsabträglicher Ausschweifungen übernommen hatten, machten Antonino S. in seiner Diskothek gegen 4.20 Uhr freundlich, aber bestimmt auf die termingebundene Ordnungswidrigkeit von Disko-Musik aufmerksam.

Zur Erfolgskontrolle kündigten sie einen Zweitbesuch binnen einer Stunde an. Zu ihrer Enttäuschung mußten sie dann feststellen, daß Disko-Gäste und Gastwirte sich nach wie vor ungetrübten Frohsinns erfreuten, statt gesetztestreu zu büßen und zu beten. Die beiden Beamten verordneten Antonino S. zwecks Besserung ein Ordnungsgeld von 200 Mark.

Statt nun aber wenigstens zahlenderweise zu büßen, ließ S. durch seinen Anwalt Widerspruch gegen die Geldbuße einlegen. Üblicherweise seien sie in vergleichbaren Fällen durch den Bremer Hotel- und Gaststättenverband schriftlich darauf aufmerksam gemacht worden, wenn sie aus Gründen der Pietät oder des Gesetzes ihren Laden vorzeitig dicht machen mußten.

Nach einigem geduldigen Zureden konnte Amtsrichter Schulz Antnonio S. gestern Gott sei Dank davon überzeugen, daß Gesetze in der Bundesrepublik auch ohne ausdrückliche Bestätigung des Hotel- und Gaststättenverbands ihre Gültigkeit behalten und deshalb einzuhalten sind.

Spätestens nach der Aufklärung durch die beiden Streifenbeamten hätte Antonino S. seinen Gästen mitteilen müssen: „Jetzt ist Schluß. Jetzt ist Buß-und Bettag.“

Das sah schließlich auch Antonino S. ein. Er will jetzt zahlen und seine Gäste künftig gesetzeskonform zur Buße anhalten.

K.S.

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