: Wenn Demokraten stören
Erst vor wenigen Wochen war es erneut Bürgerschaftsvizepräsidentin Bliebenich, die eine Sitzung des Parlaments aufgrund angeblicher Störungen von der Zuhörertribüne abrupt unterbrach und aufgeregt den Ältestenrat einberief. Während der Debatte über die Zukunft der Volksgesetzgebung hatten sich sechs Personen, darunter Mitglieder des Vereins „Mehr Demokratie“, unter stummem Protest Kreuze vor den Mund gehalten. Weil diese „Protestaktion“ derart störend gewesen sei, dass Bliebenich die Sitzung „von 17.22 bis 17.30 Uhr“ habe unterbrechen müssen, ermittele der Staatsschutz wegen des „dringenden Tatverdachts der Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans“ gegen sie, mussten die Betroffenen jetzt einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung entnehmen. Auch hier drohen Prozesse. jox