in kürze TEILZEITBESCHÄFTIGTE : Weniger Urlaubsgeld
Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld in voller Höhe, so entschied das Erfurter Bundesarbeitsgericht gestern. Urlaubsgeld sei keine soziale Arbeitgeber-Leistung, sondern richte sich nach dem Arbeitsvolumen, wurde begründet. (dpa)