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Archiv-Artikel

in kürze TEILZEITBESCHÄFTIGTE Weniger Urlaubsgeld

Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld in voller Höhe, so entschied das Erfurter Bundesarbeitsgericht gestern. Urlaubsgeld sei keine soziale Arbeitgeber-Leistung, sondern richte sich nach dem Arbeitsvolumen, wurde begründet. (dpa)