: Weniger Sold für MfS-Beamte
KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht hat die niedrigere Besoldung von Beamten mit Stasivergangenheit gebilligt. Laut Beschluss müssen Dienstzeiten, die ein Beamter beim MfS oder beim Amt für Nationale Sicherheit (ANS) abgeleistet hat, bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht mitgerechnet werden. Dasselbe gilt für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst der DDR, die vor einer MfS- oder ANS-Mitarbeit liegen.
Der Zweite Senat bestätigte eine entsprechende Vorschrift des Bundesbesoldungsgesetzes und wies die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Stasimitarbeiters ab. Demnach sei es nicht zu beanstanden, dass Zeiten im öffentlichen Dienst der DDR, die durch eine „herausgehobene Nähe zum Herrschaftssystem der DDR“ gekennzeichnet seien, nicht in vollem Umfang besoldungssteigernd wirkten. (www.bundesverfassungsgericht.de)
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