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Weniger Ruhegehalt für SenatorInnen

SenatorInnen erhalten künftig weniger Ruhegehalt. Nach einer fünfjährigen Amtszeit stehen ihnen zum Beispiel statt bisher 50 Prozent der Amtsbezüge nur noch 31,5 Prozent als Ruhegehalt zu. Diese gestern vom Abgeordnetenhaus beschlossene Änderung des Senatorengesetzes ist eine Anpassung an Regelungen des Bundes und der Mehrzahl der Bundesländer. Nach den neuen Bestimmungen muß ein ehemaliger Senator künftig auch auf einen Teil seiner Versorgungsbezüge verzichten, wenn er ein Erwerbseinkommen hat. Zur Zeit hat der Regierende Bürgermeister ein Jahreseinkommen von 295.260 Mark, sein Stellvertreter erhält 261.250 Mark und ein Senator 242.150 Mark. Keine Mehrheit fand im Parlament ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Dienstaufwandsentschädigungen für den Regierenden Bürgermeister in Höhe von 750 Mark im Monat, für seinen Stellvertreter (500 Mark) und die Senatoren (300 Mark) zu streichen. dpa

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