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Archiv-Artikel

Weniger Kreise

Kleinerer Landtag: Neue Wahlkreiseinteilung zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein beschlossen

Der Wahlkreisausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat einstimmig die neue Wahlkreiseinteilung für die kommende Landtagswahl beschlossen. Die Wahlkreisneuschneidung tritt am 2. Juli 2003 in Kraft und gilt damit bereits für die Landtagswahl im Frühjahr 2005. Sie wurde erforderlich, nachdem durch eine Verfassungsänderung die Größe des Landtages von 75 auf 69 Abgeordnete sowie die Zahl der Wahlkreise von 45 auf 40 reduziert worden waren.

Um die maßgebliche Zahl von 40 Wahlkreisen zu erreichen, werden die Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg um je einen Wahlkreis reduziert. Auch die Landeshauptstadt Kiel und die Hansestadt Lübeck müssen je einen Wahlkreis abgeben. Nach Angaben von Landeswahlleiter Dietmar Lutz ist die Reform der „geringst mögliche Eingriff“ in die bisherige Wahlkreiseinteilung. 22 der derzeitigen 45 Wahlkreise hätten überhaupt nicht verändert werden müssen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als plus/minus 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl eines Wahlkreises (etwa 70.000 Einwohner) abweichen. DPA