: Welcher Tarif für wen?
■ In Berlin herrscht eine komplizierte Tarifsituation für den öffentlichen Dienst. Der Grund: Das hoch verschuldete Land ist im Jahr 2003 aus der Tarifgemeinschaft der Länder und dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) ausgetreten, weil es die bundesweit vereinbarten Tariferhöhungen nicht mehr bezahlen konnte. Die Gewerkschaften und das Land vereinbarten daraufhin einen Berlin-spezifischen Tarifvertrag, den sogenannten Solidarpakt mit einer Laufzeit bis Ende 2009. Derzeit verhandeln beide Tarifparteien über einen Anschlussvertrag.
■ Der Solidarpakt gilt für die rund 50.000 Arbeiter und Angestellten des Landes Berlin in den Senatsverwaltungen und Bezirken. Sie sind deshalb von den derzeit laufenden bundesweiten Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen nicht betroffen.
■ Viele landeseigene Betriebe blieben jedoch Mitglieder im KAV. Sie konnten 2003 selbst entscheiden, welches Tarifrecht sie anwenden wollten. Für sie gilt weiterhin der Tarifvertrag öffentlicher Dienst für Bund und Kommunen. Dazu zählen die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), der Krankenhaus-Konzern Vivantes, die Messe Berlin oder die teilprivatisierten Wasserbetriebe. Für die Verkehrsbetriebe (BVG) und die Universitäten gelten wiederum eigene Spartentarifverträge. (dpa)