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„Weizsäcker muß zu Hause aussagen“

Bundespräsident von Weizsäcker muß nach Ansicht des Kölner Staatsrechtlers Prof. Friauf einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß zur Spionageaffäre Lummer als Zeuge zur Verfügung stehen. Er sei allerdings in seiner Wohnung zu vernehmen, schreibt Friauf in der 'Welt‘. Es handle es sich nicht um ein „persönliches Privileg, sondern um eine institutionelle Sicherung des Würde seines Amtes als Staatsoberhaupt“. Ein Auftritt in einer publizitätsträchtigen öffentlichen Sitzung sei „in jedem Fall ausgeschlossen“. Die Immunität des Bundespräsidenten schließe „eine Heranziehung als Zeugen nicht aus“, schreibt Friauf zu Überlegungen, der geplante Untersuchungsausschuß des Abgeordnetenhauses solle zum Fall Lummer den damaligen Regierenden als Zeugen zu der Frage vernehmen, ob er von Lummers Ostkontakten gewußt habe. Das Staatsoberhaupt vor einem Untersuchungsausschuß - „dieser Vorgang ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ohne Parallele“, schreibt Friauf. „Das republikanische Staatsoberhaupt steht, anders als das teilweise für frühere Monarchen galt, nicht außerhalb der für alle geltenden Rechtsordnung.“

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