Weiter Kontrollen: Gefährliche Gegenstände
Trotz einer Gerichtsentscheidung gegen das allgemeine Verbot gefährlicher Gegenstände auf bestimmten Berliner S-Bahn-Strecken will die Bundespolizei ihre Kontrollen fortsetzen. „Wir haben gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Aus unserer Sicht ist es daher kein abschließend geklärter Rechtsstreit“, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Zudem habe das Gericht nur erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots gefährlicher Gegenstände formuliert und es nicht als unzulässig bezeichnet, so der Sprecher. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor mitgeteilt, das Verbot gefährlicher Werkzeuge in den Wochenendnächten in Zügen und auf Bahnhöfen sei „vorerst suspendiert“. Es sei nicht klar feststellbar, welche Gegenstände von dem Verbot erfasst sein sollen. Die Bundespolizei hatte das pauschale Verbot für eine dreimonatige Testphase in allen Zügen und auf Bahnhöfen zwischen Zoo und Lichtenberg verhängt. (dpa)
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