■ Weihnachtsgeld: Geld trotz Krankheit
Kassel (AP) – Arbeitnehmer haben nach Urteilen des Bundesarbeitsgerichts auch dann einen Anspruch auf Weihnachtgeld, wenn sie in dem Jahr langfristig erkrankt waren. Wie die IG Bau, Steine, Erden am Freitag mitteilte, gab das Gericht damit am Vortag einem Bauarbeiter recht, der das ganze Jahr krank war und das in dieser Branche gezahlte 13. Monatseinkommen deshalb nicht bekam. In einem weiteren Urteil entschied das Bundesarbeitsgericht, daß Weihnachtsgeldzahlungen unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung fällig sind. (Az: 10 AZR 427/91 und 355/90)
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