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Archiv-Artikel

Weggeschlossen Flüchtlinge unter Generalverdacht

In Hamburg dürfen neu ankommende Flüchtlinge nicht an Land wohnen, sondern sind auf einem Schiff unten auf der Elbe untergebracht. Das ist in der Hansestadt lange Praxis und schon für sich genommen ein Skandal. Mit dem Übergang der Erstaufnahmestelle für Asylbegehrende von der Sozial- auf die Innenbehörde – dem ordnungsdisziplinierenden Organ der Stadt – geht der Senat jetzt noch einen Schritt weiter. Er stellt alle einreisenden Personen unter den Generalverdacht, sie missbrauchten das Asylrecht.

Kommentarvon EVA WEIKERT

Darum will die Innenbehörde auf dem Containerschiff „Bibby Altona“ neben einer Dienststelle der Ausländerbehörde auch ein Büro des Landeskriminalamtes samt eines Zellentrakts unterbringen. Das Schiff wird damit zu einem kombinierten Ein- und Ausreiselager, das die meisten Bewohner außer zu ihrer Abschiebung nur noch mit spezieller Erlaubnis verlassen können.

Die von der Innenbehörde des Schill-Senators Dirk Nockemann geplanten Passierscheine verletzen das Recht der Bewohner auf Freizügigkeit innerhalb der Stadt Hamburg. Auch die Persönlichkeitsrechte von Flüchtlingen scheinen hierzulande nichts mehr zu gelten, wenn Beamte Zimmer und Gepäck durchwühlen, um möglichem Missbrauch des Asylrechts auf die Spur zu kommen.

Auf der Strecke dieser Politik bleiben die Menschen. Was bleibt, ist ein Klima der Angst. Denn mit dem Regiment der Innenbehörde über die „Bibby Altona“ werden ihre Bewohner symbolisch kriminalisiert.