was ist was? : Ein Glossar zur Ganztagsgrundschule
Ganztagsgrundschule: Es gibt zwei Formen von Ganztagsschulen, die (->) gebundene und die (->) offene.
Ganztagsgrundschule, gebundene Form: Sie bietet für alle SchülerInnen ein verbindliches pädagogisches Angebot von 8 bis 16 Uhr, das die traditionelle Aufteilung von Unterricht am Vormittag, Freizeit am Nachmittag mit neuen pädagogischen Konzepten aufbrechen soll. Dadurch, dass die Kinder mehr Zeit an der Schule verbringen, ist eine intensivere Förderung möglich. Die gebundene Form fördert also nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Chancengleichheit unter den Kindern. Bislang gibt es 26 gebundene Ganztagsgrundschulen, 16 davon sind zweisprachige Europaschulen. Bis 2006 sollen 35 normale hinzukommen.
Ganztagsgrundschule, offene Form: Hier gibt es nach dem Unterricht am Vormittag für einen Teil der SchülerInnen einen (->) Offenen Ganztagsbetrieb (OGB) am Nachmittag. Die beiden Einheiten sind erst mal voneinander getrennt, müssen aber miteinander verzahnt werden, soll es zu einer pädagogischen Weiterentwicklung kommen.
Freie Träger: Zu den freien Trägern gehören sowohl die großen Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband, zu dem sich viele kleinere Einrichtungen zusammengeschlossen haben, als die Schülerläden (siehe Kasten). Derzeit bieten die Freien Träger knapp 40 Prozent aller Hortplätze an.
Horte: Für die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern der Klasse 1 bis 4 gibt es derzeit neben dem (->) Offenen Ganztagsbetrieb (OGB) die Horte. Hortplätze werden sowohl von den Bezirken angeboten (öffentliche Träger) als auch von den (->) freien Trägern. Häufig sind sie den Kindertagesstätten angegliedert. Soll ein Kind in den Hort, müssen die Eltern beim Bezirksamt den Bedarf nachweisen und sich an den Kosten beteiligen. Derzeit gibt es in Berlin 20.672 Hortplätze in öffentlicher und 12.234 Plätze in freier Trägerschaft, die weitaus meisten davon im Westteil der Stadt. Ab dem Schuljahr 2005/2006 sollen dafür die Schulen zuständig sein.
Offener Ganztagsbetrieb (OGB): Der OGB ist das Nachmittagsangebot der offenen Ganztagsgrundschulen. Wer sein Kind in den OGB schicken will, muss – wie bei der Kita – beim Bezirksamt einen Bedarf nachweisen und dafür zahlen. Den OGB gibt es bereits an einem knappen Drittel der Grundschulen, die ausschließlich im Ostteil der Stadt liegen. Ab dem kommenden Jahr soll es den OGB an fast allen Grundschulen auch im Westen geben. Dafür werden die Hortplätze mitsamt den ErzieherInnen an die Schulen verlagert. Ein pädagogisches Konzept dafür steht noch aus.
Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG): Die VHG soll mit dem Schuljahr 2005/2006 flächendeckend eingeführt werden. Sie stellt für alle Kinder Unterricht und Betreuung von 8 bis 13.30 Uhr sicher.